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   VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12   

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https://dejure.org/2012,32648
VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12 (https://dejure.org/2012,32648)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2012 - VK 4/12 (https://dejure.org/2012,32648)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2012 - VK 4/12 (https://dejure.org/2012,32648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Produktneutrale Ausschreibung

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 79
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    Der BGH hat in einem obiter dictum in seiner Entscheidung vom 8. Februar 2011 (X ZB 4/10) klar gestellt, dass zwar unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes nicht jeder Dokumentationsmangel im Vergabevermerk generell und unabhängig von seinem Gewicht und Stellenwert zu einer Wiederholung des betroffenen Verfahrensabschnittes führen sollte.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    Ein Interesse am Auftrag liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Verfahren teilgenommen und einen Verstoß gerügt hat (grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03) bzw. wenn der Antragsteller ein Angebot abgegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    Ein Interesse am Auftrag liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Verfahren teilgenommen und einen Verstoß gerügt hat (grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03) bzw. wenn der Antragsteller ein Angebot abgegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    Mit Blick auf die obigen Feststellungen, dass die Auftraggeberin die Leistungsbeschreibung auf das Produkt der Beigeladenen zugeschnitten und damit den Wettbewerb unter mehreren Bewerbern faktisch nicht zugelassen hat, oblagen ihr darüber hinaus äußerst sorgfältige Abwägungs-, Begründungs- und Dokumentationspflichten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 11 Verg 12/06; OLG Düsseldorf, Beschluss 17. Februar 2010 - Verg 42/09).
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird insoweit die Ansicht vertreten, dass ein Interesse am Auftrag bejaht werden kann, wenn der Antragsteller durch die behaupteten Vergabefehler an der Angebotsabgabe gehindert ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2008 - Verg W 11/08) oder aufgrund der Vergabefehler keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009 - Verg 59/08; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Juli 2008 - WVerg 3/08).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird insoweit die Ansicht vertreten, dass ein Interesse am Auftrag bejaht werden kann, wenn der Antragsteller durch die behaupteten Vergabefehler an der Angebotsabgabe gehindert ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2008 - Verg W 11/08) oder aufgrund der Vergabefehler keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009 - Verg 59/08; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Juli 2008 - WVerg 3/08).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    Berufe sich der Antragsteller hierauf, muss er zur Begründung eine solche Verhinderung darlegen, d.h. er muss schlüssig und nachvollziehbar angeben, welche vermeintlichen Vergabefehler ihn veranlassten, von einer Angebotsabgabe abzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Beschluss vom 9. Juli 2003 - Verg 26/03).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2007 - 11 Verg 12/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis ohne Abgabe eines Angebots bei

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    Mit Blick auf die obigen Feststellungen, dass die Auftraggeberin die Leistungsbeschreibung auf das Produkt der Beigeladenen zugeschnitten und damit den Wettbewerb unter mehreren Bewerbern faktisch nicht zugelassen hat, oblagen ihr darüber hinaus äußerst sorgfältige Abwägungs-, Begründungs- und Dokumentationspflichten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 11 Verg 12/06; OLG Düsseldorf, Beschluss 17. Februar 2010 - Verg 42/09).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 11/08

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird insoweit die Ansicht vertreten, dass ein Interesse am Auftrag bejaht werden kann, wenn der Antragsteller durch die behaupteten Vergabefehler an der Angebotsabgabe gehindert ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2008 - Verg W 11/08) oder aufgrund der Vergabefehler keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009 - Verg 59/08; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Juli 2008 - WVerg 3/08).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12
    Sie hat sich damit, wie die Auftraggeberin, ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06).
  • VK Sachsen, 27.11.2017 - 1/SVK/025-17

    Wie wird der Auftragswert (ordnungsgemäß) geschätzt?

    Es ist nämlich weder gerechtfertigt noch zumutbar, von einem Antragsteller zur Darlegung seiner Antragsbefugnis die Einreichung eines Angebots zu verlangen, dessen Grundlagen er im Vergabenachprüfungsverfahren als rechtswidrig bekämpft, so dass bei einem Erfolg des Nachprüfungsbegehrens die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als unnötig vertan erscheinen muss (OLG Düsseldorf, B. v. 29.02.2012 - VII-Verg 75/11; VK Brandenburg, B. v. 25.04.2012 - VK 04/12).
  • VK Sachsen, 30.08.2016 - 1/SVK/016-16

    Wann darf produktspezifisch ausgeschrieben werden?

    In jenen Fällen wurde es als reine Förmelei angesehen (vgl. BGH B.v. 8.2. 2011, X ZB 4/10), wenn aufgrund einer nachzuholenden Vergabedokumentation (bei Vorliegen der Zulässigkeit eines auch insoweit erhobenen Nachprüfungsantrages) ein Teil des Vergabeverfahrens bei unverändertem Wettbewerbsergebnis wiederholt werden müsste (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2012 - VK 4/12, m. Verw.
  • VK Südbayern, 02.05.2013 - Z3-3-3194-1-08-03/13

    Wann müssen einzelne Kriterien der Ausschreibung dokumentiert werden?

    Es ist weder gerechtfertigt noch zumutbar, von einem Antragsteller zur Darlegung seiner Antragsbefugnis die Einreichung eines Angebots zu verlangen, dessen Grundlagen er im Vergabenachprüfungsverfahren als rechtswidrig bekämpft, so dass bei einem Erfolg des Nachprüfungsbegehrens die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als unnötig vertan erscheinen muss (OLG Düsseldorf, B. v. 29.02.2012 - Az.: VII-Verg 75/11; VK Brandenburg, B. v. 25.04.2012 - Az.: VK 04/12).
  • VK Südbayern, 12.08.2013 - Z3-3-3194-1-18-07/13

    Rahmenvertrag: Vertragsumfang muss nicht abschließend festgelegt sein!

    Zwar hat die Antragstellerin für diese Lose kein Angebot abgegeben, dies ist aber nicht notwendig, wenn der Verstoß zuvor gegenüber der Auftraggeberin gerügt wurde und im Anschluss daran zum Bestandteil des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemacht wird (OLG Düsseldorf, B. v. 29.02.2012 -Az.: VII-Verg 75/11; VK Brandenburg, B. v. 25.04.2012 -Az.: VK 04/12).
  • VK Düsseldorf, 11.07.2013 - VK-4/13

    Beschaffungsgegenstand muss nicht der DIN-Norm entsprechen!

    Die theoretische, für die in Frage kommenden Unternehmen jedoch gänzlich unwirtschaftliche Möglichkeit, ein Produkt in gleicher Weise zu entwickeln und zu bauen, belegt nicht die Diskriminierungsfreiheit der Anforderungen (VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2012, Az. VK 4/12).
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